Grünes Licht für ausländische Aussteller und Besucher der ISPO Munich vom 31. Januar bis 3. Februar 2021: Wie die Bundesregierung entschieden hat, können Aussteller und Besucher einer Messe grundsätzlich nach Deutschland einreisen, auch wenn sie aus einem Staat kommen, der nicht zum EU-/Schengen-Raum oder zur Ländergruppe der deutschen Positivliste zählt. Da Messeteilnehmer als Geschäftsreisende mit wichtigem Grund angesehen werden, gilt eine grundsätzliche Einreiseerlaubnis.
Teilnehmer aus Nicht-EU/Schengen-Ländern oder Staaten, die nicht auf der Positivliste stehen, müssen bei der Beantragung eines Visums oder der Einreise ihre Messeteilnahme nachweisen:
- Aussteller mit einer Bestätigung des Messeveranstalters über ihre Teilnahme
- Messebesucher mit dem Vorlegen ihrer Eintrittskarte zur Messe sowie einer Terminvereinbarung mit mindestens einem Messeaussteller
Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet gilt in Bayern derzeit eine 14-tägige Quarantänepflicht. Ab Oktober soll eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich sein.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen gibt es auf der Homepage des Auswärtigen Amts sowie des Verbands der Deutschen Messewirtschaft AUMA.
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